Basel, 1.9.2020

Vereinsstatuten Denkmalmit

Verein: Denkmalmit

Mit Sitz an der Erlenstrasse 41, 4058 Basel-Stadt

1. Name und Sitz

Unter dem Namen „Denkmalmit“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff.

ZGB mit Sitz in Basel-Stadt.

2. Zweck

Pflege und Unterhalt des alternativen, nicht kommerziellen Veranstaltungskalenders Denkmal.org (https://www.denkmal.org/).

3. Mittel / Finanzen

Zur Verfolgung des Vereinszwecks verfügt der Verein über folgende Mittel:

- Mitgliederbeiträge

- Spenden und Zuwendungen aller Art

3.1 Mitgliederbeiträge

Die Mitgliederbeiträge werden einmal pro Jahr erhoben. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Aktivmitglieder: kostenlos

Passivmitglieder:

4. Mitgliedschaft

Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen. Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

5. Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt:

- Bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

- Bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung.

6. Austritt und Ausschluss

Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben kann schriftlich

oder per E-Mail an den Vorstand gerichtet werden. Ein

Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen

werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid. Das Mitglied kann den

Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.

7. Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

a) die Generalversammlung

b) der Vorstand

8. Die Generalversammlung:

Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche

Generalversammlung findet jährlich statt. Zur Generalversammlung werden die Mitglieder zwei Wochen im Voraus per E-Mail eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste.

Die Generalversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:

a) Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes

b) Festsetzung und Änderung der Statuten

c) Abnahme der Jahresrechung

d) Festsetzung des Mitgliederbeitrages

e) Behandlung der Ausschlussrekurse

An der Generalversammlung besitzt jedes Aktivmitglied eine Stimme. Die

Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr.

9. Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen. Der Vorstand vertritt den Verein nach

Aussen und führt die laufenden Geschäfte.

10. Unterschrift

Der Vorstand ist durch Einzelunterschrift zeichnungsberechtigt.

11. Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche

Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

12. Änderung der Statuten

Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden wenn der Vorstand einstimmig dem

Änderungsvorschlag zustimmt.

13. Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann durch den Vorstand beschlossen werden. Bei einer Auflösung des Vereins entscheidet der Vorstand über die Einsetzung des Vereinsvermögen.

Die frei werdenden finanziellen Mittel werden ausschliesslich für gemeinnützige Zwecke eingesetzt.

14. Inkrafttreten

Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 18.1.2018

angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.

Protokollführer:

Christophe Schwyzer

Präsident:

Nicolas Schmutz