Basel, 1.9.2020
Verein: Denkmalmit
Mit Sitz an der Erlenstrasse 41, 4058 Basel-Stadt
Unter dem Namen „Denkmalmit“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff.
ZGB mit Sitz in Basel-Stadt.
Pflege und Unterhalt des alternativen, nicht kommerziellen Veranstaltungskalenders Denkmal.org (https://www.denkmal.org/).
Zur Verfolgung des Vereinszwecks verfügt der Verein über folgende Mittel:
- Mitgliederbeiträge
- Spenden und Zuwendungen aller Art
Die Mitgliederbeiträge werden einmal pro Jahr erhoben. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Aktivmitglieder: kostenlos
Passivmitglieder:
Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen. Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliedschaft erlischt:
- Bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
- Bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung.
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben kann schriftlich
oder per E-Mail an den Vorstand gerichtet werden. Ein
Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen
werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid. Das Mitglied kann den
Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.
Die Organe des Vereins sind:
a) die Generalversammlung
b) der Vorstand
Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche
Generalversammlung findet jährlich statt. Zur Generalversammlung werden die Mitglieder zwei Wochen im Voraus per E-Mail eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste.
Die Generalversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:
a) Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes
b) Festsetzung und Änderung der Statuten
c) Abnahme der Jahresrechung
d) Festsetzung des Mitgliederbeitrages
e) Behandlung der Ausschlussrekurse
An der Generalversammlung besitzt jedes Aktivmitglied eine Stimme. Die
Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr.
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen. Der Vorstand vertritt den Verein nach
Aussen und führt die laufenden Geschäfte.
Der Vorstand ist durch Einzelunterschrift zeichnungsberechtigt.
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche
Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden wenn der Vorstand einstimmig dem
Änderungsvorschlag zustimmt.
Die Auflösung des Vereins kann durch den Vorstand beschlossen werden. Bei einer Auflösung des Vereins entscheidet der Vorstand über die Einsetzung des Vereinsvermögen.
Die frei werdenden finanziellen Mittel werden ausschliesslich für gemeinnützige Zwecke eingesetzt.
Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 18.1.2018
angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
Protokollführer:
Christophe Schwyzer
Präsident:
Nicolas Schmutz